AGB

Allgemeine Gesdıaftsbedlngungen
§1 AllgemeinerGeltungsbereidı
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gel ten ausschlieBlich; entgegenstehende
.
oder von unser􀉊n Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erken nen wlr nlcht an, es sel denn, wlr hatten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmı. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedlngungen des Besıellers dle
Lieferung an den Besteli er vorbehaltlos ausführen.
(2) Aile Vereinbarungen, dle zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dleses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich nledergelegt.
(3) Unsere Verkaufsbedlngungen gelten nur gegenüber Untemehmern im Slnn von § 310 Abs. 1 8GB.
§ 2 Angebot Angebotsunterlagen
(1) 1st dle Bestellung als Angebot gemaB § 145 8GB zu qualifizieren, so konnen ıvir dleses innerhalb von 2Wochen annehmen.
(2) An Abbıldungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustem und sonstigen Unterlagen behalten wlr uns Eıyentums- und Urheberrechte vor. Dies gllt auch für sol ehe schrlftllchen Unterlagen, die als.vertraullch’ beıeichneı
sind. Vor ihrer Weltergabe an Drit1e bedarf der Besıeller unserer ausdrikklichen schriftlichen Zustimmung
§ 3 Preise Zahlungsbedingungen
(1 ) Sofern sich aus der Auftragsbestatigung nichts anderes ergibı, gel ten unsere Preise,ab Werk”, aumhileBlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Ole gesetzllche Mehrıvenıteuer isı nichı ın unseren Preisen eıngeschlossen; sie wird in gesetzhcher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert au.sgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftllcher Vereinbarung.
(4) Sofern slch aus der Auftragsbesıaıigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) lnnerhalb von 28 Tagen ab Rechnungsdaıum zur Zahlung failig. Ole Folgen des Zahlungsverzugs beıreffend gelten
die gesetzlichen Regeln.
(5) Aufrechnungsıechıe sıehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprtiche rechıskr.ifıig fesıgesıellt, unbestritten oder von uns anerkannt sınd. AuBerdem 1st er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechıs
ınsoweit befugt als sein Gegenansprııch auf dem gleichen Vertragsverhaltnis beruhı.
§4 Lleferzeit
(1) Ole Einhaltung unserer Ueferverpflichtung setzt weiter die rechtzeltige und ordnungsgemaBe Erfüllung derVerpflichtung des 8estellm voraus. Ole Einrede des nicht erfilllten Vertrages blelbt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteiler in Annahmeverıug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mltwirkungspflıchten, so sind wir berechtigt den uns lnsoıveit entstehenden Schaden, einschlleBlich etwalger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalıen.
(3) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (2) vorliegen. geht dle Gel\ıhr elnes zuf.illlgen Untergangs oder einer zufalligen Verschlechteıung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller Uber, in dem dieser in Annahme-
oder Schuldnerverzug geraten ist.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestlmmungen, sowelt der zugrundeliegende Kaufvertrag eln Fixgeschaft im Slnn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 8GB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern als Folge eınes von uns zu vertretenden Lleferverzugs der Besıeller berechtıgt 1st geltend zu machen, dası sein lnteresse an der weiıeren Vertragserfüllung in Fortfail geraten ist.
(5) Wir haften ferner nach den geıetzllchen Bestlmmungen, sofern der lleferverzug aut elner von uns zu vertretenden vorsatzllchen oder grob l\ıhrlassigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter
oder Erfullungsgehilfen 1st uns ıuzurec.hnen. Sofem der Llefervertrag nicht auf elner von uns zu vertretenden vorsatzlichen Verıragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersaızhaftung auf den vorher:sehbaren, typlscherweise
eintretenden Schaden begrenzt. 1
(6) Wır haften auch nach den geseızlichen Besılmmungen, soweit der von uns zu vertreıende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung elner wesenılichen Vertragspflicht beruhı; in dieıem Fail ist aber dle Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerwelse einıreıenden Schaden begrenzt.
(7) im Übrlgen haften wir im Fail des lieferverzugs fur jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalıerten Verzugsentschadıgung in Höhe von 3 % des lleferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des
lieferwertes.
(8) Weitere gesetzliche Ansprtiche und Rechte des Besıellers bleiben vorbehalten.
§5 Gefahrenübergang Verpackungskosten
(1) Sof em sich auı der Auftragsbestatigung nichts anderes ergibı, ist liefeıung.ab Werk” verelnbart.
(2) Transport- und aile sonstigen Verpackungen nach MaBgabe derVerpackungsordnung werden nicht zuruckgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteli er lsıverpflichtet, fur eine Entsorgung derVerpackungen
auf elgene Kasten zu sorgen.
(3) Sofem der Besteli er es wünscht, werden wlr dle Lleferung durch eine Transporıversicherung elndecken; die lnsoweit anfallenden Kasten tragt der Besteiler.
§ 6 Mangelhaftung
(1) Mangelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser ıeinen nach § 377 HGB geschuldeten Unterıuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemiiB nachgekommen ist.
(2) soweit eın Mangel der Kaufsache vorllegt, ısı der Hesteller nach seiner Wahl zur Nacherfullung ın form einer Mangelbeseıtıgung oder ıur Lleferung einer neuen mangelfreıen Sache berechtigt im Fail der Mangelbeseitigung
sind wir verpflichteı, aile zum Zweck der Mangelbeseiııgung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg􀉋. Arbeits- und Materialkosten zu ıragen, soweit slch dieıe nichı dadurch erhöhen,
dass die Kaufsache nach eınem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbrachı wurde.
(3) Schlagt die Nacherfüilung fehl, so ist der Besıeiler nach seinerWahl berechtlgı, Rilcktrin oder Minderung zu verlangen.
(4) Wlr haften nach den geseızlıchen Bestimmungen, sofern der Besteller Sc.hadensersaızanspruche geltend machı, dle aufVorsatz oder grober fahrlasslgkeit, eınschlieBilch von Vor:satz oder grober fahrlasslgkeit unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweiı uns keine vorsatzllche Verıragsverletzung angelasıeı wırd, 1st dle Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typıscherwelse elntretenden Schaden begrenzt.
(5) Wlr haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in dıesem fail isi aber die Schadenıersatıhaftung auf den vorher5ehbaren, typischerweise eintreıenden
Schaden begrenzt.
(6) Soweit dem Besıeller ein Anspruch auf Ersau des Schadens sıatt der Leisıung zusıehı, isı unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (31 auf Ersatz des vorhersehbaren. ıypischerweise elntreıenden Schadens begrenzt.
(71 Die Hafıung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dles gllt auch fur dle zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftııng ausgeschlossen.
(9) Ole Verjahrungsfrlst für Mangelansprüche beıragt 12 Monate, gerechneı ab Gefahrenübergang.
(10) Oie Verjahrungsfrist im fall eınes Lleferregresses nach den§§ 478,479 8GB blelbt unberuhrt; sie betragt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sac he.
§ 7 Gesamthaftung
(1) E.ine welıergehende Haftung auf Schadensersau als in§ 6 vorgesehen, ist ohne Rücksichı auf die Rechısnaıur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gllt insbesondere für Schadensersatzansprüche
aus Verıchulden bel Vertragsabschluss, wegen sonstlger Plllc.htverleızungen oder wegen deilktlscher Ansprüche auf Ersatz von Sachschaden gemaB § 823 8GB.
(2) Soweiı dle Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder elngeschrankt isi, gılt dles auch im Hlnbilck auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angesıellten, Arbeltnehmer. Mitarbelter,
Vertreter und Erfüllungsgehllfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltsslcherung
(1) Wir be hallen uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswldrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechıigt, dle
Kaufsache zurückzunehmen. in der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sel denn, wlr hallen dies ausdrückllch schriftlich erklart. in der Pfandung der Kaufsache durch uns liegı sıeıs
ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, derVerwertungsertös isi auf dle Verbindllchkeıten des 8esteilers abzüglich angemessenerVerwertungskosten anzurechnen.
(2) Der Besteller ıst verpflıchıet die Kaufsache pflegllch zu behandeln; lnsbesondere ısı er verpfllchteı, dıese auf eigene Kasten gegen Feuer•, Wasser- und Oiebstahlmhaden ausreichend zum Neuwert zu versıchern.
(l) Bel Pfiındungen oder sonstlgen Eingriffen Dritter hat ııns der Besteller unverzuglich schriftlich zu benachrichııgen, da mit wir Klage gemii8 § 771 ZPO erheben können. Soweiı der Dril1e nkht in der Lage 1st, uns die
gerichtlichen und au8ergerichtilchen Kasten einer Klage gema8 5 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller filr den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Besteller ıst berechtigt, die Kaufsadıe im ordentlichen Geschaftsgang weıteı zu verkaufen; er ıntt uns jedoch bereits jetzt aile forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschlie8llch MWSt) unserer Forderung
ab, dle ihm au.s derWeiterverauBerung gegen seine Abnehmer oder Dıitte erwachsen, und zwar unabhangig davan, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeiıung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser
Forderung bleibı der Besıeller auch nach der Abtreıung ermachıigt. Un sere Befugnis, die r orderung selbsı einzuziehen, blelbt hıervon unberührt. Wir verpflichten uns Jedoch, die forderung nıchı elnzuziehen, solange der
Besıeiler sel nen Zahlungsverpflichıungen aus den verelnnahmten Erlösen nachkonımt, nichı in Zahlungsverzug gerat und ınsbesondere kein Antrag auf Eröffnung elnes Konkurs oderVergleichs- oder lnsolvenzverfahrens
gestellt isi oder Zahlungseinstellung vorliegt. 1st aber dies der Fail, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetreıenen Forderungen ıınd deren Schuldner bekannı glbt, aile zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehorigen Unterlagen aushandigt und den Schuldnern (Drinen) dle Abtretung mltteilt.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zusıehenden Sicherheiten aufVerlangen des 8estellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr alı 10 % übersıeigt;
die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Gerichtsstand Erfıillungsort
(1 ) Sofem der Besteli er Kaufrnann 1st, ist unser Geschaftssıtz Gerichtssıand; wlr slnd jedoch berechılgt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgerichı zu verklagen.
(2) Es gllı das Recht der Bundesrepubllk Deutschland; dle Geltung des UN-Kaufrechtı ist au.sgeschlossen.
(3) Sofern slch aus der Auftragsbestatlgung nichts anderes ergibt, ısı unser Geschaftssiız Erfüllungsorı.
DRD-Zahlungsaustausdıinformatlonssystem
Unser Untemehmen ist Mltglled bei Credlırefonm und nimmt an dem von Creditreform betriebenen DRD-Zahlungsausıauschlnfonmationssysıem teil. Oabei handelt es sich um einen Zahlungserfahrungspool, in den
Tellnehmer aus verrschledenen Branchen Zahlungserfahrungen eınstellen und umgekehrt im Gegenzug von den Elnmeldungen den anderenTellnehmerprofitleren. Zu dlesem Zweck geben wir lnformationen zu lhrem
bei uns gezeıgıen Zahlungsverrhalten an Credltrefonm weiter.